Montag, 6. Februar 2017

Streikrecht ist Grundrecht - auch nach dem Umzug bleibt es dabei

Die bisherige Internetpräsenz "Streikrecht-ist-Grundrecht" ist umgezogen auf die Ver.di-Sparten-Seite "Gesundheit und Soziales" und findet sich dort unter der Themenseite "Kirchen und Arbeitsrecht".

Die Maxime "Streikrecht ist Grundrecht" wird selbstverständlich beibehalten, und klar ist, dass Grundrecht auch bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gelten.

Den Besonderheiten der Caritas-Szene widmen wir uns natürlich in unserem Caritas-Verdi-Blog auch weiterhin in gewohnter Form.

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